Regelung zur Befüllung von Swimmingpools
02.05.2023, 12:40 Uhr
Theresia Zach
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Foto: Gemeinde Kirchbach-Zerlach
Mit steigender Anzahl privater Schwimmbäder sind die Befüllungen von Pools jeglicher Größe im Frühjahr eine zunehmende Herausforderung für die Trinkwasserversorger!
Die Wasserentnahme aus Hydranten führt zu einem Druckabfall in den Wassernetzen und gefährdet die Trinkwasserversorgung.
Um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen, ist die Befüllung von privaten Pools und Schwimmbädern nur über die hauseigene Wasserleitung erlaubt!
Eine Wasserentnahme aus Hydranten ist für Privatpersonen unzulässig!
Wenn Sie ihr Schwimmbad mit Wasser befüllen möchten, ist dies vorab bei unserem Gemeindemitarbeiter und Wassermeister Wolfgang Totter (0664/88 94 96 50) zu melden und mit ihm abzuklären, da die Trinkwasserversorgung Vorrang hat.