Amtssignatur

Amtssignatur der Marktgemeinde Kirchbach-Zerlach gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Marktgemeinde Kirchbach-Zerlach im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Marktgemeinde Kirchbach-Zerlach auf.

Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut ("Verwaltungseigenschaft") ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

die Bildmarke der Behörde und

einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.