INFORMATION DER PFLEGEDREHSCHEIBE
24.10.2024, 08:22 Uhr
Theresia Zach
62
Foto: Gemeinde Kirchbach-Zerlach
Ab Jänner 2025 müssen Personen, die einen Pflegeheimplatz benötigen und nicht mindestens Pflegestufe 4 haben, eine verpflichtende Beratung bei den zuständigen Pflegedrehscheiben in Anspruch nehmen.
Der Antrag auf Kostenübernahme bei der Bezirkshauptmannschaft ist nur mit einer pflegefachlichen Stellungnahme möglich.
Detaillierte Infos entnehmen Sie bitte der Aussendung der Pflegedrehscheibe Südoststeiermark